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eine Seite weiter eine Seite zurück Gaede-Umzüge Berlin Tel.: 030-434 07 107 Spezialist seit 1996 für Stadt- und Fernumzüge

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma

Gaede- Umzüge (AGB)

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1. Beauftragung eines weiteren Umzugsunternehmen. Der Möbelspediteur kann einen weiteren Frachtführer zur Durchführung des Umzugs heranziehen. 2. Zusätzliche Leistungen. Das Umzugsunternehmen führt unter Wahrung des Interesses des Absenders seine Verpflichtungen mit der verkehrsüblichen Sorgfalt eines ordentlichen Möbelspediteurs gegen Bezahlung des vereinbarten Entgelts aus. Zusätzlich zu bezahlen sind besondere, bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbare Leistungen und Aufwendungen. Gleiches gilt, wenn der Leistungsumfang durch den Absender nach Vertragsabschluß erweitert wird. Ferner müssen Schwertransporte, z.B. Klaviere, Flügel und Tresore, extra im Angebot aufgeführt sowie berechnet werden. 3. Erstattung der Umzugskosten. Soweit der Absender gegenüber einer Dienststelle oder einem Arbeitgeber einen Anspruch auf Umzugskosvergütung hat, weist er diese Stelle an, die vereinbarte und fällige Umzugskostenvergütung abzüglich geleisteter Anzahlungen oder Teilzahlungen auf entsprechende Anforderung direkt an den Möbelspediteur auszuzahlen. 4. Sicherung besonders transportempfindlicher Güter. Der Absender ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile an hochempfindliche Geräten wie z.B. Waschmaschinen, Plattenspieler, Fernseh-, Radio und HiFi – Geräten, EDV – Anlagen fachgerecht für den Transport sichern zu lassen. Zur Überprüfung der fachgerechten Transportsicherung ist der Möbelspediteur nicht verpflichtet. 5. Handwerkervermittlung. Bei Leistungen zusätzlich vermittelter Handwerker haftet der Möbelspediteur nur für die sorgfältige Auswahl. 6. Elektro- und Installationsarbeiten. Die Leute des Möbelspediteurs sind , sofern nichts vereinbart ist, nicht zur Vornahme von Elekto-, Gas-, Dübel- und sonstigen Installationsarbeiten berechtigt. 7. Aufrechnung Gegen Ansprüche des Möbelspediteurs ist eine Aufrechnung nur mit fälligen Gegenansprüchen zulässig, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. 8. Abtretung Der Möbelspediteur ist auf Verlangen des Ersatzberechtigten verpflichtet, die Ihm aus dem von ihm abzuschließenden Versicherungsvertrag zustehenden Rechte an den Ersatzberechtigten abzutreten. 9. Missverständnisse Die Gefahr des Missverständnisses anderer als schriftlicher Auftragsbestätigungen, Weisungen und Mitteilungen des Absenders und solche an andere zu Ihrer Annahme nicht bevollmächtigte Leute des Möbelspediteurs, hat der letztere nicht zu verantworten. 10. Nachprüfung durch den Absender Bei Abholung des Umzugsgutes ist der Absender verpflichtet, nachzuprüfen, dass kein Gegenstand oder keine Einrichtung irrtümlich  mitgenommen oder stehen gelassen wird. 11. Fälligkeit des vereinbarten Entgelts Der Rechnungsbetrag ist bei Inlandstransporten vor Beendigung der Entladung, bei Auslandstransporten vor Beginn der Verladung fällig  und in bar zu bezahlen. Barauslagen in ausländischer Währung sind nach dem abgerechneten Wechselkurs zu entrichten. Kommt der  Absender seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, ist der Möbelspediteur berechtigt, das Umzugsgut anzuhalten oder nach Beginn der Beförderung auf Kosten des Absenders einzulagern. §419 HGB findet entsprechende Anwendung. 12. Lagervertrag Im Falle der Lagerung gelten die Allgemeinen Lagerbedingungen des Deutschen Möbeltransports (ALB). Diese werden auf Verlangen des Absenders zur Verfügung gestellt. 13. Gerichtsstand Für Rechtsstreitigkeiten mit Vollkaufleuten auf Grund dieses Vertrages und, über Ansprüche aus anderen Rechtsgründen, die mit dem Transportauftrag zusammenhängen, ist das Gericht, in dessen Bezirk sich die vom Absender beauftragte Niederlassung des Möbelspediteurs befindet, ausschließlich zuständig. Für Rechtsstreitigkeiten mit anderen als Vollkaufleuten gilt die ausschließliche Zuständigkeit nur für den Fall, dass der Absender nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in das Ausland verlegt hat oder sein Wohnsitz oder persönlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. 14. Vereinbarung deutschen Rechts. Es gilt deutsches Recht. 15. Rücktritt vom Vertrag. Im Falle eines Rücktritts vom Vertrag steht dem Möbelspediteur eine Faustfracht in Höhe von dreizehntel der vereinbarten Transportkosten zu. 16. Kartons und Verpackungsmaterialien Der vereinbarte Transportpreis beinhaltet das zur Verfügung stellen von Kartons. Die Kartons werden leihweise zur Verfügung gestellt, der Kunde ist somit verpflichtet diese dem Möbelspediteur an der Endladestelle nach dem Umzug zugänglich zu machen. Etwaige Fehlmengen werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
unsere AGBs zum drucken Wir sind seit über 20 Jahren für unsere Kunden tätig
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1. Beauftragung eines weiteren Umzugsunternehmen. Der Möbelspediteur kann einen weiteren Frachtführer zur Durchführung des Umzugs heranziehen. 2. Zusätzliche Leistungen. Das Umzugsunternehmen führt unter Wahrung des Interesses des Absenders seine Verpflichtungen mit der verkehrsüblichen Sorgfalt eines ordentlichen Möbelspediteurs gegen Bezahlung des vereinbarten Entgelts aus. Zusätzlich zu bezahlen sind besondere, bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbare Leistungen und Aufwendungen. Gleiches gilt, wenn der Leistungsumfang durch den Absender nach Vertragsabschluß erweitert wird. Ferner müssen Schwertransporte, z.B. Klaviere, Flügel und Tresore, extra im Angebot aufgeführt sowie berechnet werden. 3. Erstattung der Umzugskosten. Soweit der Absender gegenüber einer Dienststelle oder einem Arbeitgeber einen Anspruch auf Umzugskosvergütung hat, weist er diese Stelle an, die vereinbarte und fällige Umzugskostenvergütung abzüglich geleisteter Anzahlungen oder Teilzahlungen auf entsprechende Anforderung direkt an den Möbelspediteur auszuzahlen. 4. Sicherung besonders transportempfindlicher Güter. Der Absender ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile an hochempfindliche Geräten wie z.B. Waschmaschinen, Plattenspieler, Fernseh-, Radio und HiFi – Geräten, EDV – Anlagen fachgerecht für den Transport sichern zu lassen. Zur Überprüfung der fachgerechten Transportsicherung ist der Möbelspediteur nicht verpflichtet. 5. Handwerkervermittlung. Bei Leistungen zusätzlich vermittelter Handwerker haftet der Möbelspediteur nur für die sorgfältige Auswahl. 6. Elektro- und Installationsarbeiten. Die Leute des Möbelspediteurs sind , sofern nichts vereinbart ist, nicht zur Vornahme von Elekto-, Gas-, Dübel- und sonstigen Installationsarbeiten berechtigt. 7. Aufrechnung Gegen Ansprüche des Möbelspediteurs ist eine Aufrechnung nur mit fälligen Gegenansprüchen zulässig, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. 8. Abtretung Der Möbelspediteur ist auf Verlangen des Ersatzberechtigten verpflichtet, die Ihm aus dem von ihm abzuschließenden Versicherungsvertrag zustehenden Rechte an den Ersatzberechtigten abzutreten. 9. Missverständnisse Die Gefahr des Missverständnisses anderer als schriftlicher Auftragsbestätigungen, Weisungen und Mitteilungen des Absenders und solche an andere zu Ihrer Annahme nicht bevollmächtigte Leute des Möbelspediteurs, hat der letztere nicht zu verantworten. 10. Nachprüfung durch den Absender Bei Abholung des Umzugsgutes ist der Absender verpflichtet, nachzuprüfen, dass kein Gegenstand oder keine Einrichtung irrtümlich  mitgenommen oder stehen gelassen wird. 11. Fälligkeit des vereinbarten Entgelts Der Rechnungsbetrag ist bei Inlandstransporten vor Beendigung der Entladung, bei Auslandstransporten vor Beginn der Verladung fällig  und in bar zu bezahlen. Barauslagen in ausländischer Währung sind nach dem abgerechneten Wechselkurs zu entrichten. Kommt der  Absender seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, ist der Möbelspediteur berechtigt, das Umzugsgut anzuhalten oder nach Beginn der Beförderung auf Kosten des Absenders einzulagern. §419 HGB findet entsprechende Anwendung. 12. Lagervertrag Im Falle der Lagerung gelten die Allgemeinen Lagerbedingungen des Deutschen Möbeltransports (ALB). Diese werden auf Verlangen des Absenders zur Verfügung gestellt. 13. Gerichtsstand Für Rechtsstreitigkeiten mit Vollkaufleuten auf Grund dieses Vertrages und, über Ansprüche aus anderen Rechtsgründen, die mit dem Transportauftrag zusammenhängen, ist das Gericht, in dessen Bezirk sich die vom Absender beauftragte Niederlassung des Möbelspediteurs befindet, ausschließlich zuständig. Für Rechtsstreitigkeiten mit anderen als Vollkaufleuten gilt die ausschließliche Zuständigkeit nur für den Fall, dass der Absender nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in das Ausland verlegt hat oder sein Wohnsitz oder persönlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. 14. Vereinbarung deutschen Rechts. Es gilt deutsches Recht. 15. Rücktritt vom Vertrag. Im Falle eines Rücktritts vom Vertrag steht dem Möbelspediteur eine Faustfracht in Höhe von dreizehntel der vereinbarten Transportkosten zu. 16. Kartons und Verpackungsmaterialien Der vereinbarte Transportpreis beinhaltet das zur Verfügung stellen von Kartons. Die Kartons werden leihweise zur Verfügung gestellt, der Kunde ist somit verpflichtet diese dem Möbelspediteur an der Endladestelle nach dem Umzug zugänglich zu machen. Etwaige Fehlmengen werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
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